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15.08.2009 12:52 Uhr
Ursula von der Leyen: Indizierte Spiele dürfen aus dem Ausland bestellt werdenNachdem unter anderem der österreichische Online-Händler gameware.at für deutsche Surfer gesperrt werden sollte, wurde es laut unter den Spiele-Fans. Grund: Man wollte verhindern, dass in Deutschland indizierte Spiele über das Ausland dennoch erworben werden können.
15.08.2009 12:52 Uhr -
Direktzu.de veröffentlichte im Juni einen Beitrag von Gregor Ottman zum Thema "Online-Vertrieb indizierter Medien". Jugendministerin Ursula von der Leyen hat im Juli zum Thema geantwortet. Interessant dabei ist jedoch nicht das Antwortschreiben an sich, sondern nur ein Auszug daraus, der exakt auf die Headline dieses Artikels passt:
"Richtig ist: Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Sie Spiele, die in Deutschland auf dem Index stehen, per Versand aus dem Ausland bestellen. Es muss aber sichergestellt sein, dass solche Spiele nicht doch auf irgendeinem Weg an Kinder und Jugendliche weitergegeben werden." Wie man dem fettgedruckten Teil unmissverständlich entnehmen kann, ist der Import von indizierten Spielen aus dem Ausland per Versand erlaubt - vorausgesetzt, solche Spiele werden nicht doch auf irgendeinem Weg an Kinder und Jugendliche weitergegeben, siehe oben. Damit dürften auch die letzten Zweifel ausgeräumt sein, da bisher speziell der Ausdruck "per Versand" umstritten war. Um sicher zu gehen, hat sich unser User ndz ebenfalls im Juni auf Anraten der BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) an die Generalstaatsanwaltschaft München gewandt. Vor kurzem erhielt er dann auch eine aussagekräftige Antwort. Wir haben seine Frage auf das Wesentliche reduziert, schließlich steht die Antwort der GStA im Vordergrund: "Ist der Kauf bzw. Import von hierzulande beschlagnahmten Computer- und Videospielen für den Privatgebrauch (!) zulässig? Wenn ja, gibt es Unterschiede, ob das Produkt von einem EU- oder Nicht-EU-Land importiert wird (z.B. aufgrund von Zollkontrollen)?" Die GStA antwortete: "[...]Der private Besitz oder die rein private Nutzung unterliegt nicht diesem Tatbestand [...]. Hinsichtlich der Einfuhr ist zu berücksichtigen, dass diese nicht unter den Straftatbestand fällt, dass jedoch etwa im Rahmen einer Zollkontrolle sich zunächst eine Verdachtslage ergibt, die möglicherwiese zu einer Durchsuchung führen kann [...]." Im Thread "Indizierte / beschlagnahmte Spiele importieren - legal oder nicht?" in unserem Forum findet ihr weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema.
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