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19.12.2007 12:22 Uhr

Mehr Indizierungen, größere USK-Logos - Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen!

19.12.2007 12:22 Uhr - Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen. Diese Änderungen treten in Kraft, sobald das Gesetzgebungsverfahren Anfang 2008 abgeschlossen ist.

Der Gesetzentwurf ist Bestandteil des Sofortprogramms zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewaltbeherrschten Computerspielen, das Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Armin Laschet, Familienminister in Nordrhein-Westfalen, im Februar dieses Jahres gemeinsam gestartet haben. Von der Leyen ist als Bundesfamilienministerin für den Jugendschutz zuständig, Laschet vertritt als Jugendminister in Nordrhein-Westfalen federführend die Länder für die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).

"Wir schließen mit der Gesetzesänderung entscheidende Lücken, um den Jugendschutz gezielt zu verbessern", so von der Leyen und Laschet. Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums und der Länder wurden die gesamten Jugendschutzvorschriften vom Hans-Bredow-Institut in Hamburg evaluiert. "Die vorgezogene Auswertung des Hans-Bredow-Instituts zu Video- und Computerspielen hat gezeigt, dass wir das Sofortprogramm für einen verbesserten Jugendmedienschutz unbedingt umsetzen müssen", so von der Leyen und Laschet. Den Ergebnissen der Gesamtevaluierung wird jedoch nicht vorgegriffen.

"Heute sind die Kennzeichen, die Altersgrenzen und somit Abgabeverbote deutlich machen sollen, nur mit der Lupe zu lesen, das bringt in der Praxis rein gar nichts. Künftig ist auf den ersten Blick zu erkennen, welches Spiel für Kinder und Jugendliche freigegeben ist. Die Alterskennzeichen sind wie die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen nicht mehr zu übersehen", so die Bundesministerin. "Auch die Erweiterung des Kataloges schwer jugendgefährdender Medien sind ein klares Signal für Hersteller und Händler. Der Gesetzgeber sagt sehr deutlich: Diese Trägermedien gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen", erklärt von der Leyen.

Mit dem Gesetzentwurf werden zur Verbesserung des effektiven Jugendmedienschutzes in der Praxis folgende Maßnahmen ergriffen:

1. der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Dies betrifft Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen".

2. die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen werden erweitert und präzisiert: es wird durch den Gesetzgeber klargestellt, dass "Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird" jugendgefährdend sind und von der Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden sollen.

3. die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) werden gesetzlich festgeschrieben: "Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen."

Der nun vorliegende Gesamtevaluierungsbericht des Hans-Bredow-Instituts wird in enger Zusammenarbeit des Bundesfamilienministeriums mit den Ländern ausgewertet, um insbesondere Verbesserungen des Jugendschutzes im Online-Bereich zu erreichen.
Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Online-Bereich (den Telemedien) enthält der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder. Überdies muss ein effektiver Jugendschutz die technischen Entwicklungen berücksichtigen, die von einer Konvergenz von Offline- und Online-Medien gekennzeichnet sind. Das betrifft technisch fließende Übergänge des Offline-Bereichs (regelt das Jugendschutzgesetz) zum Online-Bereich - (regelt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder) und umgekehrt.

"Eine positive Bestandsaufnahme können wir auch für Maßnahmen ziehen, die die Länder auf den Weg gebracht haben", erklärt Minister Laschet. Insbesondere haben die Jugendministerien der Länder bereits einige untergesetzliche Maßnahmen zur weiteren Qualitätsentwicklung der Jugendmedienschutz-Entscheidungen bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in die Wege geleitet. Dies betrifft insbesondere die Erhöhung der Zahl der Ständigen Vertreter der obersten Landesjugendbehörden bei der USK sowie die Einbindung von Beisitzern der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in die Prüftätigkeit der USK.
(Sebastian Thöing)

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26 Kommentare zum Artikel
Christopher-Kraus | 20.12.2007 | 15.09 Uhr
Ich find an der Kasse sollte man nochmal nachfragen für wenn man es kauft und wenn der für denn das Spiel gedacht ist zu jung für dieses Produkt ist, sollte man es dem Käufer/ der Käuferin nicht verkaufen!
(ein bisschen übertrieben, aber besser als die Spiele ganz zu verbieten)
DoktorTrask | 20.12.2007 | 14.31 Uhr
Zitat: (Original von DerGuckfuchs am 20.12.2007 13:56)
Zitat: (Original von Devo16 am 19.12.2007 16:30)
Warum besteht das ganze Cover nicht gleich aus dem Symbol ... "Spielen kann für seine Mitmenschen tödlich enden"?.

Weil der Satz ganz einfach keinen Sinn ergiebt.  
Das Wort für fehlt. Vielleicht sollte es auch einfach heißen:"Das spielen dieses Spiel kann für sie und ihre Mitmenschen gesundheitsgefährdende Folgen haben." oder Videospielen fördert die Gewaltbereitschaft" oder "Dieses Spiel gefährdet ihr Leben" etc. solche Warnhinweiße sind doch bestimmt sinnvoll.  
DoktorTrask | 20.12.2007 | 14.29 Uhr
Zitat: (Original von AurionKratos am 19.12.2007 15:36)
Afaik dürfen die es nicht verbieten, da das dann 100%ig Zensur wäre, was in Deutschland verboten ist. Steht afaik sogar im Grundgesetz.



Grüße, Aurion
Woran sich afaik schon längst nicht mehr dran gehalten wird nicht unbedingt auf das Problem Spiele bezogen sondern allgemein. Die Zensierung, Indizierung, Beschlagnahmung etc. ist schon eine "gemilderte" Form von Zensur.
DerGuckfuchs | 20.12.2007 | 13.56 Uhr
Zitat: (Original von Devo16 am 19.12.2007 16:30)
Warum besteht das ganze Cover nicht gleich aus dem Symbol ... "Spielen kann seine Mitmenschen tödlich enden"?.

Weil der Satz ganz einfach keinen Sinn ergiebt.  
facopse | 20.12.2007 | 13.41 Uhr
In einigen Geschäften werden Spiele ohne Jugendfreigabe in Folie eingeschweißt, auf denen ein riesiger "VORSICHT, AB 18"-Aufkleber bappt. Das reicht doch allemal und verunstaltet nicht das Cover!
Aber inzwischen will ich mich darüber gar nicht mehr aufregen. Spiele kaufe ich ganz einfach nicht mehr in Deutschland, bin bereits bei okaysoft.de (Importhändler) Stammkunde.  
Was sich dank dieses Beschlusses ändern wird: Nun werde ich nicht einmal mehr Spiele für 0-16 Jahren in Deutscher Fassung kaufen.  
Devo16 | 19.12.2007 | 17.48 Uhr
Zitat: (Original von Hiroshi am 19.12.2007 17:13)
Zitat: (Original von Tingle am 19.12.2007 16:50)
Heute sind die Kennzeichen, die Altersgrenzen und somit Abgabeverbote deutlich machen sollen, nur mit der Lupe zu lesen, das bringt in der Praxis rein gar nichts.
Ist doch schon wieder völliger Blödsinn, die Alterskennzeichnungen werden auch mit der jetzigen Größe problemlos erkannt. Wenn man schon etwas länger spielt, erkennt man die USK-Stempel auch an der Farbe und es kann im Notfall ja nicht zuviel verlangt sein, die Verpackung mal etwas näher an sein Gesicht ranzuführen, um zu lesen, was genau jetzt da draufsteht.

Die Alterskennzeichen sind wie die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen nicht mehr zu übersehen
Irgendwann haben wir wirklich auf Videospielpackungen riesige Fotos von irgendwelchen erschossenen Amoklaufopfern mit fetter Überschrift "Videospiele fügen Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erhebliche Schäden zu."


Ich finde, das Cover habe ich gut hingekriegt (war ne Arbeit von 5min, nicht rummeckern   ):

http://i241.photobucket.c...


Genauso stelle ich mir das vor. Das Beste ist an deinem Bild ja, dass du der Politik schon den Tipp gibst, dass SMG ein Killerspiel ist ;). Richtig so, SMG nur ab 18!
Hiroshi | 19.12.2007 | 17.13 Uhr
Zitat: (Original von Tingle am 19.12.2007 16:50)
Heute sind die Kennzeichen, die Altersgrenzen und somit Abgabeverbote deutlich machen sollen, nur mit der Lupe zu lesen, das bringt in der Praxis rein gar nichts.
Ist doch schon wieder völliger Blödsinn, die Alterskennzeichnungen werden auch mit der jetzigen Größe problemlos erkannt. Wenn man schon etwas länger spielt, erkennt man die USK-Stempel auch an der Farbe und es kann im Notfall ja nicht zuviel verlangt sein, die Verpackung mal etwas näher an sein Gesicht ranzuführen, um zu lesen, was genau jetzt da draufsteht.

Die Alterskennzeichen sind wie die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen nicht mehr zu übersehen
Irgendwann haben wir wirklich auf Videospielpackungen riesige Fotos von irgendwelchen erschossenen Amoklaufopfern mit fetter Überschrift "Videospiele fügen Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erhebliche Schäden zu."


Ich finde, das Cover habe ich gut hingekriegt (war ne Arbeit von 5min, nicht rummeckern   ):

http://i241.photobucket.c...
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