Online-Shop-Indizierung: KJM befürchtet sozial-ethische Desorientierung bei Kindern und Jugendlichen
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Es sorgte für reichlich Empörung in der Spieler-Gemeinschaft, gar verbreitete es sich wie ein Lauffeuer durch die deutsche Medienlandschaft: gameware.at, gamesonly.at und ein weiterer österreichischer Online-Shop sollen auf den Index gesetzt werden. Den Antrag hierzu stellte die bayerische Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Bundesprüfstelle für jugendgefährdete Medien (BPjM). Demnach beanstandet die KJM, dass die Versandhändler auf ihren Webseiten Spiele anbieten, die nach deutschem Recht indiziert sind. Des Weiteren wurde dem Betreiber von Gameware.at eine zweiwöchige Frist gesetzt, um etwaige Einwände gegen die drohende Indizierung vorzubringen. "Wir haben natürlich unseren Anwalt eingeschaltet und erheben Einspruch. Die Gründe für den Einspruch sind der Verstoß
Die KJM-Mitglieder
gegen Wettbewerbsrecht und den Gleichheitsgrundsatz", sagte Chris Veber von gameware.at im Interview mit Videogameszone.de. "In diesen Spielen wird Gewalt als selbstverständliche Handlungsoption und als einziges Konfliktlösungsmittel präsentiert. Bei Kindern und Jugendlichen ist durch das Zugänglichmachen und den Vertrieb derartiger Inhalte eine sozial-ethische Desorientierung zu befürchten, das Risiko einer Verrohung und eines nachhaltigen Empathieverlustes von Kindern und Jugendlichen ist nicht auszuschließen", erklärt Cornelia Freund, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der KJM, auf Anfrage von Videogameszone.de.
"Es bleiben hunderte andere Websites in der EU und tausende weltweit, die nicht indiziert werden, übrig. Hinzu kommen der Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und falsche Angaben seitens der KJM, denn wir versenden nicht an Minderjährige und haben keine Gewaltvideos auf gamesware.at. Wir verstoßen gegen kein österreichisches Recht", so sei sich Veber von gameware.at sicher.
Dr. Günther Beckstein hält eine Rede im Rahmen "5 Jahre KJM". Thema: "Wie nimmt die Öffentlichkeit Jugendmedienschutz wahr?"
Auch gamesonly.at gerät ins Visier: Nach Auffassung der KJM sei das Internetangebot gamesonly.at gemäß §18 Abs. 1 JuSchG zu indizieren, da es geeignet sei, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden. "Das Angebot ist mindestens als jugendgefährdend einzustufen", heißt es in dem Brief von der KJM an die BPjM. Auch die auf der Webseite gezeigten Screenshots und Trailer nimmt die KJM sprichwörtlich ins Fadenkreuz. "Nachdem nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei den dargebotenen Trailern und Screenshots um Kunst i.S.d. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG handelt, ist ein Abwägungsprozess zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz vorzunehmen, da nicht nur der Kunstfreiheit, sondern auch dem Jugendschutz Verfassungsrang zugebilligt wird", lässt es sich weiter aus dem Brief zitieren. Durch die reale Wirkung der Gewalthandlungen sei dem Jugendschutz eindeutig Vorrang zu gewähren. Ebenfalls stünde bei der Präsentation der Produkte nicht der künstlerische Aspekt, vielmehr aber der Werbecharakter im Vordergrund.
Denoch könnte ich mir gut vorstellen, das die KJM eigentlich nur versucht genügend Druck auszuüben und mit der "Indizierung" darauf hofft, daß Gameware.at und Co. ihre Entarteten Computerspiele aus den Handel nimmt, was definitiv nie der Fall sein wird.
So dumm ist gameware bestimmt nicht und lässt sich von einer derartig dämlichen Aktion aus dem Ausland beeindrucken. Was hätten sie denn davon, wenn sie die uncut Spiele aus dem Sortiment nehmen? Als Deutscher kauft man niedrig eingestufte Titel doch eh lieber woanders (wo gegebenfalls auch keine Versandkosten anfallen).
uaaaaaaaaaaaaaaaaaaaH
Kotz
was anderes fällt mir grad nicht ein!
Denoch könnte ich mir gut vorstellen, das die KJM eigentlich nur versucht genügend Druck auszuüben und mit der "Indizierung" darauf hofft, daß Gameware.at und Co. ihre Entarteten Computerspiele aus den Handel nimmt, was definitiv nie der Fall sein wird.