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Gameware.at soll auf dem Index landen! KJM will ausländische Videospielhändler indizieren

17.06.2009 19:15 Uhr
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Die deutsche Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien soll einen Antrag auf Indizierung der Webdomain des Online-Spiele-Händlers Gameware.at aus Österreich prüfen.

Logo der KJM Logo der KJM Die bayerische Komission für Jugendmedienschutz, kurz KJM, hat bei der zuständigen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) beantragt, die Domain des österreichischen Online-Shops Gameware.at auf den Index zu setzen. Was nach einem schlechten Scherz klingt, ist bittere Realität, wie man dem der Meldung beigefügten Schreiben entnehmen kann: demnach beanstandet die KJM, dass der Versandhandel auf seiner Webseite Spiele anbietet, die nach deutschem Recht indiziert sind. Desweiteren wurde dem Betreiber von Gameware.at eine zweiwöchige Frist gesetzt, um etwaige Einwände gegen die drohende Indizierung vorzubringen.

Die Forderung der KJM wird folgendermaßen begründet, Zitat Gameware.at: "Durch unsere Website [...] droht eine "sozial-ethische Desorientierung", "Verrohung Heranwachsender" und "nachhaltiger Empathieverlust". Unsere Spiele lassen ausser dem Töten aller Gegner keinerlei Spielziele erkennen [...]" Die Betreiber wollen nun "diesem Wahnsinn aktiv entgegentreten" und haben deshalb eine Petition ins Leben gerufen.

Die KJM stellte sich erst jüngst mit scharfer Kritik an der neuen RTL-Serie "Erwachsen auf Probe" in den Mittelpunkt. Die Ausstrahlung der Reality-Show sei "rechtlich zulässig, aber ethisch und pädagogisch unverantwortlich".

*Update*
Wir haben in einem Exklusiv-Interview mit Chris Veber von Gameware.at über den Indizierungsantrag der KJM gesprochen.

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Moderation
17.06.2009 19:15 Uhr
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ndz
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19.06.2009 03:22 Uhr
Zitat: (Original von Solidus_Dave am 19.06.2009 00:02)
Ich würde aber noch den Wortlaut "private Nutzung" ändern. Das könnte man verwechseln z.B. mit der Regelung für die Vorführung von Filmen (nur Freundeskreis bla, keine Vereine etc.)
Beschlagnahmte Titel darfst du rein theoretisch niemanden vorführen/ausleihen usw.


Ja, ist aber a) im Thread vermerkt und b) spreche ich in diesem Zusammenhang nur vom Import ("Import für den privaten Gebrauch").

Trotzdem danke für den Hinweis 
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19.06.2009 00:02 Uhr
Zitat: (Original von ndz am 18.06.2009 23:38)
Eben gebaut 

Info-Thread: Indizierte / beschlagnahmte Spiele importieren - legal oder nicht?



schön ausführlich ^^


Ich würde aber noch den Wortlaut "private Nutzung" ändern. Das könnte man verwechseln z.B. mit der Regelung für die Vorführung von Filmen (nur Freundeskreis bla, keine Vereine etc.)
Beschlagnahmte Titel darfst du rein theoretisch niemanden vorführen/ausleihen usw.
ndz
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18.06.2009 23:38 Uhr
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18.06.2009 15:57 Uhr
Boah ey, die Politiker sind ja voll verrückt, sicherlich führen sie auch selbst gespräche und sagen andauernd "Mein Deutschland" 
ndz
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18.06.2009 14:34 Uhr
Zitat: (Original von FlamerX am 18.06.2009 07:55)
Das ist alles so herrlich lächerlich.
Wie ich grade feststellen musste bin ich ja schon ein richtiger Schwerverbrecher, so oft wie ich Freunden und bekannten meine Spiele gezeigt habe. 

Aber halt! Heißt es nicht immer "öffentlich Vorführungen"? Eine "Vorführung" im eigenen Wohnzimmer und damit Privathaushalt kann doch wohl kaum als öffentliche Vorführung gelten.


Hm, da hast du gar nicht so unrecht  Aber wie schaut's aus, wenn ich das bei mir im Garten zocke, der von der Straße aus ersichtlich ist?  "Öffentliche Vorführung" ist da wieder mal ein dehnbarer Begriff...

Naja, ich wollte gestern noch mal einen kleinen Info-Thread dazu basteln, da es aber gerade bei solchen Kleinigkeiten viele Unklarheiten gibt, hab ich mich an entsprechende Stellen bei der BPjM gewandt. Lustig nur, dass sich selbst da keiner verantwortlich fühlt - mittlerweile bin ich bei der Generalstaatsanwaltschaft München gelandet, mal sehen, was die meinen 

Eigentlich schon ein wenig komisch, wenn man auf öffentlichem Wege nicht mal klare Informationen zu diesem Thema erhalten kann, sondern sich erst noch einen Termin bei der örtlich zuständigen Generalstaatsanwaltschaft geben lassen muss... 

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