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Killerspiele

Familienminister wollen Jugendschutz durch Sofortmaßnamen verschärfen

13.02.2007 13:38 Uhr
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Familienminister wollen Jugendschutz durch Sofortmaßnamen verschärfen Folgende Pressemitteilung gab das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend heute heraus:

"Bundesfamilienministerium und Nordrhein-Westfalen als für die USK federführendes
Land entwickeln Sofortprogramm

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Armin Laschet, Familienminister in Nordrhein-Westfalen, starten gemeinsam ein Sofortprogramm zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor extrem gewalthaltigen Computerspielen. 'Wir freuen uns, dass wir einen gemeinsamen Weg gefunden haben, den Medienschutz für Kinder und Jugendliche in Deutschland noch sicherer zu machen', so von der Leyen und Laschet. Von der Leyen ist als Bundesfamilienministerin für den Jugendschutz zuständig, Laschet ist als Familienminister in Nordrhein-Westfalen federführend unter den Ländern für die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zuständig.

Zurzeit werden im Auftrag des Bundesfamilienministeriums und der Länder die gesamten Jugendschutzvorschriften vom Hans-Bredow-Institut in Hamburg evaluiert. Für den Bereich der Computerspiele wird es erste Ergebnisse bereits im Juni geben. Doch bis dahin wollen Laschet und von der Leyen nicht warten. 'Wir wissen schon heute, dass für einen besseren Jugendschutz in der Praxis Gesetzesänderungen notwendig sind, deshalb handeln wir jetzt mit dem Sofortprogramm', so von der Leyen.

Das Sofortprogramm besteht aus vier Säulen:

1. Verschärfung des Jugendschutzgesetzes

- Extrem gewaltbeherrschte Trägermedien (z. B. Computerspiele, Videos, DVD) sind in Zukunft per Gesetz automatisch für Kinder und Jugendliche verboten. Sie müssen nicht erst Prüfverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien durchlaufen. Diese Medien sind dann mit einem weit reichenden Abgabe- und Werbeverbot belegt und dürfen nur in gesonderten Geschäften und an Erwachsene verkauft werden. Die Schwelle, ab der das automatische Verbot greift, wird gesenkt. Es reicht in Zukunft schon, wenn das ganze Spiel von Gewalt beherrscht wird, auch ohne das Gewalt
verherrlicht wird (§ 15 Abs. 2 JuSchG). 'Dies ist ein klares Signal für Hersteller und Händler. Der Gesetzgeber sagt sehr deutlich: Diese Medien gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Ein Händler, der solche Spiele an Kinder und Jugendliche unter 18 verkauft, macht sich strafbar', so von der Leyen.
- Auch die Indizierungskriterien der BPjM werden erweitert (§18 Abs. 1 JuSchG). Die Kriterien sind richtungsweisend für die Bundesprüfstelle, um Medien als jugendgefährdend einzustufen. Künftig werden auch folgende Spiele indiziert: 'Spiele, in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit 'Leben sammeln' oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird, oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden, kommen auf den Index', sagt von der Leyen.

2. Verbesserung des gesetzlichen Vollzugs

- Die Größe der Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) auf den Verpackungen der Bildträger wird plakativ wie die Hinweise zu Gesundheitsgefahren auf Zigarettenpackungen gesetzlich festgelegt (§ 12 Abs. 2 JuSchG). 'Die Hinweise können gar nicht groß genug sein. Sie sind heute fast nur mit der Lupe zu lesen, das bringt gar nichts', ist von der Leyen überzeugt.
- Gesetzliche Zulassung von Testkäufen durch die zuständigen Behörden, damit diese besser kontrollieren können - Änderung des § 28 Abs. 4 JuSchG. 'Wir müssen die schwarzen Schafe unter den Händlern erwischen, wenn sie leichtfertig verbotenerweise Spiele an unsere jugendlichen Testkäufer verkaufen', sagt von der Leyen.
- Initiative zur Umrüstung von Kassensystemen, damit das Verkaufspersonal durch akustische oder optische Warnhinweise auf die jugendschutzrechtlichen Abgabeverbote hingewiesen wird. 'Wenn die Spiele dann über die Ladentheke gehen, ist es nicht mehr zu überhören, dass es sich um ein Spiel handelt, das nicht an Jugendliche unter 18 verkauft werden darf', erklärt Bundesministerin von der Leyen.

Redakteur
Moderation
13.02.2007 13:38 Uhr
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Dein Kommentar
Gesperrt
Bewertung: 0
13.02.2007 18:00 Uhr
Bei Cooking Mama wird immerhin Tierfleisch gegrillt!!
 
Okay, hauen wir ein 16er Siegel druff und gut is   

Einfach l-ä-c-h-e-r-l-i-c-h   
Zeit, dass wir was machen! meldet euch auf http://teamlerevolution.s... an.

Zeit dass wer was tut 
Community Officer
Bewertung: 0
13.02.2007 17:12 Uhr
"Ja die Politiker werd´n imma dämmlicher" singt alle mit  

das ist sooooooooo lächerlich     und dumm  
vb4
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
13.02.2007 15:01 Uhr
Habe das gerade auch bei Heise gefunden, wie du an meinem Edit sehen kannst... 

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