Verschärfung des Jugendschutzes: Bundesrat billigt Erweiterung von Indizierungskriterien
Künftig 1200 Quadratmillimeter groß: Die Alterskennzeichnung auf den Verpackungen von Datenträgern.
Der Bundesrat hat in seiner 845. Sitzung heute das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes besschlossen. Ziel der Gesetzesänderung ist eine Verschärfung des Jugendschutzes, um Jugendlichen den Zugang zu nach Auffassung des Gesetzgebers gewaltverherrlichenden Filmen und Computerspielen zu erschweren.
Nach dem tragischen Vorfall an einem Erfurter Gymnasium im Jahre 2002 wurde das Jugendschutzgesetz am 1. April 2003 umfassend geändert, nun werden diese Reglungen in vielen Punkten erneut erweitert.
Konkret bedeutet dies:
Die Alterskennzeichnung auf Datenträgern (CDs und DVDs) wird deutlicher - das größere FSK- bzw. USK-Logo prangt in einer Fläche von 1200 Qudratmillimeter auf den entsprechenden Medien. Davon betroffen sind auch Trägermedien. Auf den Datenträgern selbst ist eine Mindestfläche von 250 Quadratmillimetern vorgesehen. Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware hatte diese Änderung und das Vorgehen kritisert.
Die Kriterien für eine Indizierung wurden erweitert. Waren bisher lediglich solche Spiele automatisch verboten, die Gewalt oder Krieg verherrlichen, sind nun auch jene Spiele "betroffen, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen".
Das heute von der Ländervertretung beschlossene Gesetz findet ihr auch als PDF-Dokument unter dieser Meldung.
- Download: Erläuterung zum Gesetz [18,25 KB]
Da werden die Leute nur über viele Jahre hinweg im Keller eingesperrt, hat also nix mit Games zu tun
Aber…
So ist es fein!
Demnach ist es vermessen zu behaupten, dass Videospiele soziales Verhalten stören könnten.
Wenn das so wäre, wäre ich längst ein Soziopath, der im Bau…