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Jugendschutz

Ursula von der Leyen: Indizierte Spiele dürfen aus dem Ausland bestellt werden

15.08.2009 12:52 Uhr
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Nachdem unter anderem der österreichische Online-Händler gameware.at für deutsche Surfer gesperrt werden sollte, wurde es laut unter den Spiele-Fans. Grund: Man wollte verhindern, dass in Deutschland indizierte Spiele über das Ausland dennoch erworben werden können.

Ursula von der Leyen Ursula von der Leyen Direktzu.de veröffentlichte im Juni einen Beitrag von Gregor Ottman zum Thema "Online-Vertrieb indizierter Medien". Jugendministerin Ursula von der Leyen hat im Juli zum Thema geantwortet. Interessant dabei ist jedoch nicht das Antwortschreiben an sich, sondern nur ein Auszug daraus, der exakt auf die Headline dieses Artikels passt:

"Richtig ist: Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Sie Spiele, die in Deutschland auf dem Index stehen, per Versand aus dem Ausland bestellen. Es muss aber sichergestellt sein, dass solche Spiele nicht doch auf irgendeinem Weg an Kinder und Jugendliche weitergegeben werden."

Wie man dem fettgedruckten Teil unmissverständlich entnehmen kann, ist der Import von indizierten Spielen aus dem Ausland per Versand erlaubt - vorausgesetzt, solche Spiele werden nicht doch auf irgendeinem Weg an Kinder und Jugendliche weitergegeben, siehe oben. Damit dürften auch die letzten Zweifel ausgeräumt sein, da bisher speziell der Ausdruck "per Versand" umstritten war.

Um sicher zu gehen, hat sich unser User ndz ebenfalls im Juni auf Anraten der BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) an die Generalstaatsanwaltschaft München gewandt. Vor kurzem erhielt er dann auch eine aussagekräftige Antwort. Wir haben seine Frage auf das Wesentliche reduziert, schließlich steht die Antwort der GStA im Vordergrund:

"Ist der Kauf bzw. Import von hierzulande beschlagnahmten Computer- und Videospielen für den Privatgebrauch (!) zulässig? Wenn ja, gibt es Unterschiede, ob das Produkt von einem EU- oder Nicht-EU-Land importiert wird (z.B. aufgrund von Zollkontrollen)?"

Die GStA antwortete: "[...]Der private Besitz oder die rein private Nutzung unterliegt nicht diesem Tatbestand [...]. Hinsichtlich der Einfuhr ist zu berücksichtigen, dass diese nicht unter den Straftatbestand fällt, dass jedoch etwa im Rahmen einer Zollkontrolle sich zunächst eine Verdachtslage ergibt, die möglicherwiese zu einer Durchsuchung führen kann [...]."

Im Thread "Indizierte / beschlagnahmte Spiele importieren - legal oder nicht?" in unserem Forum findet ihr weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema.

Redakteur
Moderation
15.08.2009 12:52 Uhr
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Dein Kommentar
Erfahrener Benutzer
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18.04.2010 23:23 Uhr
@Semmelknödel:

Wehe, du bestellst ein beschlagnahmtes Spiel aus dem Ausland. Quantanamo nicht unter 10 Jahren wird die Strafe sein.

Quelle meiner Behauptung: "Was die Oma noch wußte"
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Warum antworte ich eigentlich auf so einen Uraltfred?
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
13.11.2009 14:34 Uhr
also wie jetzt? beschlagnahmte spiele darf man bestellen, nur wenn der Zoll es abfängt, könnte es ärger geben, oder wie?

Und kommt mir nicht mit Zitaten aus irgendeinem Regelbuch, antwortet einfach mit Ja oder nein.  
Neuer Benutzer
Bewertung: 0
13.11.2009 14:26 Uhr
Ein komplettes Umdenken was den verkauf von von Vidoespielen angeht ist angesagt. Es gibt zum Jugendschutz doch auch 18er Videotheken und die Räucher-Shops in Holland sind auch ab 21. Spiele, zugehörige Merchendaise Artikel und Kunden gibt es genug, dass sich es lohnen würde einen Uncut-Shop für Videospiele…