Ursula von der Leyen: Indizierte Spiele dürfen aus dem Ausland bestellt werden
Ursula von der Leyen
Direktzu.de veröffentlichte im Juni einen Beitrag von Gregor Ottman zum Thema "Online-Vertrieb indizierter Medien". Jugendministerin Ursula von der Leyen hat im Juli zum Thema geantwortet. Interessant dabei ist jedoch nicht das Antwortschreiben an sich, sondern nur ein Auszug daraus, der exakt auf die Headline dieses Artikels passt:
"Richtig ist: Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Sie Spiele, die in Deutschland auf dem Index stehen, per Versand aus dem Ausland bestellen. Es muss aber sichergestellt sein, dass solche Spiele nicht doch auf irgendeinem Weg an Kinder und Jugendliche weitergegeben werden."
Wie man dem fettgedruckten Teil unmissverständlich entnehmen kann, ist der Import von indizierten Spielen aus dem Ausland per Versand erlaubt - vorausgesetzt, solche Spiele werden nicht doch auf irgendeinem Weg an Kinder und Jugendliche weitergegeben, siehe oben. Damit dürften auch die letzten Zweifel ausgeräumt sein, da bisher speziell der Ausdruck "per Versand" umstritten war.
Um sicher zu gehen, hat sich unser User ndz ebenfalls im Juni auf Anraten der BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) an die Generalstaatsanwaltschaft München gewandt. Vor kurzem erhielt er dann auch eine aussagekräftige Antwort. Wir haben seine Frage auf das Wesentliche reduziert, schließlich steht die Antwort der GStA im Vordergrund:
"Ist der Kauf bzw. Import von hierzulande beschlagnahmten Computer- und Videospielen für den Privatgebrauch (!) zulässig? Wenn ja, gibt es Unterschiede, ob das Produkt von einem EU- oder Nicht-EU-Land importiert wird (z.B. aufgrund von Zollkontrollen)?"
Die GStA antwortete: "[...]Der private Besitz oder die rein private Nutzung unterliegt nicht diesem Tatbestand [...]. Hinsichtlich der Einfuhr ist zu berücksichtigen, dass diese nicht unter den Straftatbestand fällt, dass jedoch etwa im Rahmen einer Zollkontrolle sich zunächst eine Verdachtslage ergibt, die möglicherwiese zu einer Durchsuchung führen kann [...]."
Im Thread "Indizierte / beschlagnahmte Spiele importieren - legal oder nicht?" in unserem Forum findet ihr weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema.
Wehe, du bestellst ein beschlagnahmtes Spiel aus dem Ausland. Quantanamo nicht unter 10 Jahren wird die Strafe sein.
Quelle meiner Behauptung: "Was die Oma noch wußte"
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Warum antworte ich eigentlich auf so einen Uraltfred?
Und kommt mir nicht mit Zitaten aus irgendeinem Regelbuch, antwortet einfach mit Ja oder nein.
Ich war es leid immer bestellen und ins Ausland fahren zu müssen um die uncut Versionen oder die Spiele überhaupt zubekommen und hab mich im Inland auf die Suche gemacht. Nach mehreren unfreundlichen Rückschlägen bin ich fündig geworden. Freu, freu, es gibt ihn, den Händler meines Vertrauens. Günstige humane Preise, uncut Versionen und das teiweise vor dem offiziellem Release, ich bin glücklich. Sucht und ihr werdet auch einen finden.
Indizierung gehört verboten! Zensur ist illegal!
Aber da sieht man mal wieder, daß Indizierungen dank der Importe einfach absolut sinnlos sind und eigentlich nur den deutschen Händlern schaden, die dadurch einen immensen Wettbewerbsnachteil gegenüber der europäischen Konkurrenz haben.
Mit den neuen überdimensionierten USK/FSK-Logos ist es ja dasselbe: Ärgert nur die Kunden, schadet den deutschen Händlern und führt zu mehr Importen. Ich importiere seitdem auch ALLE meine Spiele und DVDs nur noch aus England oder USA (egal ob die jetzt ab 0 Jahren freigegeben oder indiziert sind). Vorher habe ich eigentlich nur bei Zensuren oder fehlender englischer Tonspur in der deutschen Version importiert.
dann solltest du mal besser verfolgen, was dein governator mit gewalthaltichen videospielen vorhat.
alter angeber.