Mehr Indizierungen, größere USK-Logos - Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen!
3. die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) werden gesetzlich festgeschrieben: "Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen."
Der nun vorliegende Gesamtevaluierungsbericht des Hans-Bredow-Instituts wird in enger Zusammenarbeit des Bundesfamilienministeriums mit den Ländern ausgewertet, um insbesondere Verbesserungen des Jugendschutzes im Online-Bereich zu erreichen.
Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Online-Bereich (den Telemedien) enthält der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder. Überdies muss ein effektiver Jugendschutz die technischen Entwicklungen berücksichtigen, die von einer Konvergenz von Offline- und Online-Medien gekennzeichnet sind. Das betrifft technisch fließende Übergänge des Offline-Bereichs (regelt das Jugendschutzgesetz) zum Online-Bereich - (regelt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder) und umgekehrt.
"Eine positive Bestandsaufnahme können wir auch für Maßnahmen ziehen, die die Länder auf den Weg gebracht haben", erklärt Minister Laschet. Insbesondere haben die Jugendministerien der Länder bereits einige untergesetzliche Maßnahmen zur weiteren Qualitätsentwicklung der Jugendmedienschutz-Entscheidungen bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in die Wege geleitet. Dies betrifft insbesondere die Erhöhung der Zahl der Ständigen Vertreter der obersten Landesjugendbehörden bei der USK sowie die Einbindung von Beisitzern der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in die Prüftätigkeit der USK.
(ein bisschen übertrieben, aber besser als die Spiele ganz zu verbieten)
Weil der Satz ganz einfach keinen Sinn ergiebt.
Grüße, Aurion