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Jugendschutz

Mehr Indizierungen, größere USK-Logos - Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen!

19.12.2007 12:22 Uhr
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Mehr Indizierungen, größere USK-Logos - Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen! 3. die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) werden gesetzlich festgeschrieben: "Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen."

Der nun vorliegende Gesamtevaluierungsbericht des Hans-Bredow-Instituts wird in enger Zusammenarbeit des Bundesfamilienministeriums mit den Ländern ausgewertet, um insbesondere Verbesserungen des Jugendschutzes im Online-Bereich zu erreichen.
Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Online-Bereich (den Telemedien) enthält der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder. Überdies muss ein effektiver Jugendschutz die technischen Entwicklungen berücksichtigen, die von einer Konvergenz von Offline- und Online-Medien gekennzeichnet sind. Das betrifft technisch fließende Übergänge des Offline-Bereichs (regelt das Jugendschutzgesetz) zum Online-Bereich - (regelt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder) und umgekehrt.

"Eine positive Bestandsaufnahme können wir auch für Maßnahmen ziehen, die die Länder auf den Weg gebracht haben", erklärt Minister Laschet. Insbesondere haben die Jugendministerien der Länder bereits einige untergesetzliche Maßnahmen zur weiteren Qualitätsentwicklung der Jugendmedienschutz-Entscheidungen bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in die Wege geleitet. Dies betrifft insbesondere die Erhöhung der Zahl der Ständigen Vertreter der obersten Landesjugendbehörden bei der USK sowie die Einbindung von Beisitzern der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in die Prüftätigkeit der USK.

Redakteur
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19.12.2007 12:22 Uhr
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20.12.2007 15:09 Uhr
Ich find an der Kasse sollte man nochmal nachfragen für wenn man es kauft und wenn der für denn das Spiel gedacht ist zu jung für dieses Produkt ist, sollte man es dem Käufer/ der Käuferin nicht verkaufen!
(ein bisschen übertrieben, aber besser als die Spiele ganz zu verbieten)
Erfahrener Benutzer
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20.12.2007 14:31 Uhr
Zitat: (Original von DerGuckfuchs am 20.12.2007 13:56)
Zitat: (Original von Devo16 am 19.12.2007 16:30)
Warum besteht das ganze Cover nicht gleich aus dem Symbol ... "Spielen kann für seine Mitmenschen tödlich enden"?.

Weil der Satz ganz einfach keinen Sinn ergiebt. 
Das Wort für fehlt. Vielleicht…
Erfahrener Benutzer
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20.12.2007 14:29 Uhr
Zitat: (Original von AurionKratos am 19.12.2007 15:36)
Afaik dürfen die es nicht verbieten, da das dann 100%ig Zensur wäre, was in Deutschland verboten ist. Steht afaik sogar im Grundgesetz.



Grüße, Aurion
Woran sich afaik schon längst nicht mehr dran gehalten wird nicht unbedingt auf das Problem Spiele bezogen sondern allgemein. Die Zensierung, Indizierung, Beschlagnahmung etc. ist schon eine "gemilderte" Form von Zensur.