Mehr Indizierungen, größere USK-Logos - Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen!
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen. Diese Änderungen treten in Kraft, sobald das Gesetzgebungsverfahren Anfang 2008 abgeschlossen ist.
Der Gesetzentwurf ist Bestandteil des Sofortprogramms zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewaltbeherrschten Computerspielen, das Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Armin Laschet, Familienminister in Nordrhein-Westfalen, im Februar dieses Jahres gemeinsam gestartet haben. Von der Leyen ist als Bundesfamilienministerin für den Jugendschutz zuständig, Laschet vertritt als Jugendminister in Nordrhein-Westfalen federführend die Länder für die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).
"Wir schließen mit der Gesetzesänderung entscheidende Lücken, um den Jugendschutz gezielt zu verbessern", so von der Leyen und Laschet. Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums und der Länder wurden die gesamten Jugendschutzvorschriften vom Hans-Bredow-Institut in Hamburg evaluiert. "Die vorgezogene Auswertung des Hans-Bredow-Instituts zu Video- und Computerspielen hat gezeigt, dass wir das Sofortprogramm für einen verbesserten Jugendmedienschutz unbedingt umsetzen müssen", so von der Leyen und Laschet. Den Ergebnissen der Gesamtevaluierung wird jedoch nicht vorgegriffen.
"Heute sind die Kennzeichen, die Altersgrenzen und somit Abgabeverbote deutlich machen sollen, nur mit der Lupe zu lesen, das bringt in der Praxis rein gar nichts. Künftig ist auf den ersten Blick zu erkennen, welches Spiel für Kinder und Jugendliche freigegeben ist. Die Alterskennzeichen sind wie die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen nicht mehr zu übersehen", so die Bundesministerin. "Auch die Erweiterung des Kataloges schwer jugendgefährdender Medien sind ein klares Signal für Hersteller und Händler. Der Gesetzgeber sagt sehr deutlich: Diese Trägermedien gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen", erklärt von der Leyen.
Mit dem Gesetzentwurf werden zur Verbesserung des effektiven Jugendmedienschutzes in der Praxis folgende Maßnahmen ergriffen:
1. der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Dies betrifft Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen".
2. die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen werden erweitert und präzisiert: es wird durch den Gesetzgeber klargestellt, dass "Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird" jugendgefährdend sind und von der Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden sollen.
(ein bisschen übertrieben, aber besser als die Spiele ganz zu verbieten)
Weil der Satz ganz einfach keinen Sinn ergiebt.
Grüße, Aurion
Weil der Satz ganz einfach keinen Sinn ergiebt.
Aber inzwischen will ich mich darüber gar nicht mehr aufregen. Spiele kaufe ich ganz einfach nicht mehr in Deutschland, bin bereits bei okaysoft.de (Importhändler) Stammkunde.
Was sich dank dieses Beschlusses ändern wird: Nun werde ich nicht einmal mehr Spiele für 0-16 Jahren in Deutscher Fassung kaufen.