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Mehr Indizierungen, größere USK-Logos - Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen!

19.12.2007 12:22 Uhr
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Mehr Indizierungen, größere USK-Logos - Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen! Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen. Diese Änderungen treten in Kraft, sobald das Gesetzgebungsverfahren Anfang 2008 abgeschlossen ist.

Der Gesetzentwurf ist Bestandteil des Sofortprogramms zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewaltbeherrschten Computerspielen, das Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Armin Laschet, Familienminister in Nordrhein-Westfalen, im Februar dieses Jahres gemeinsam gestartet haben. Von der Leyen ist als Bundesfamilienministerin für den Jugendschutz zuständig, Laschet vertritt als Jugendminister in Nordrhein-Westfalen federführend die Länder für die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).

"Wir schließen mit der Gesetzesänderung entscheidende Lücken, um den Jugendschutz gezielt zu verbessern", so von der Leyen und Laschet. Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums und der Länder wurden die gesamten Jugendschutzvorschriften vom Hans-Bredow-Institut in Hamburg evaluiert. "Die vorgezogene Auswertung des Hans-Bredow-Instituts zu Video- und Computerspielen hat gezeigt, dass wir das Sofortprogramm für einen verbesserten Jugendmedienschutz unbedingt umsetzen müssen", so von der Leyen und Laschet. Den Ergebnissen der Gesamtevaluierung wird jedoch nicht vorgegriffen.

"Heute sind die Kennzeichen, die Altersgrenzen und somit Abgabeverbote deutlich machen sollen, nur mit der Lupe zu lesen, das bringt in der Praxis rein gar nichts. Künftig ist auf den ersten Blick zu erkennen, welches Spiel für Kinder und Jugendliche freigegeben ist. Die Alterskennzeichen sind wie die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen nicht mehr zu übersehen", so die Bundesministerin. "Auch die Erweiterung des Kataloges schwer jugendgefährdender Medien sind ein klares Signal für Hersteller und Händler. Der Gesetzgeber sagt sehr deutlich: Diese Trägermedien gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen", erklärt von der Leyen.

Mit dem Gesetzentwurf werden zur Verbesserung des effektiven Jugendmedienschutzes in der Praxis folgende Maßnahmen ergriffen:

1. der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Dies betrifft Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen".

2. die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen werden erweitert und präzisiert: es wird durch den Gesetzgeber klargestellt, dass "Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird" jugendgefährdend sind und von der Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden sollen.

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19.12.2007 12:22 Uhr
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20.12.2007 15:09 Uhr
Ich find an der Kasse sollte man nochmal nachfragen für wenn man es kauft und wenn der für denn das Spiel gedacht ist zu jung für dieses Produkt ist, sollte man es dem Käufer/ der Käuferin nicht verkaufen!
(ein bisschen übertrieben, aber besser als die Spiele ganz zu verbieten)
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20.12.2007 14:31 Uhr
Zitat: (Original von DerGuckfuchs am 20.12.2007 13:56)
Zitat: (Original von Devo16 am 19.12.2007 16:30)
Warum besteht das ganze Cover nicht gleich aus dem Symbol ... "Spielen kann für seine Mitmenschen tödlich enden"?.

Weil der Satz ganz einfach keinen Sinn ergiebt. 
Das Wort für fehlt. Vielleicht sollte es auch einfach heißen:"Das spielen dieses Spiel kann für sie und ihre Mitmenschen gesundheitsgefährdende Folgen haben." oder Videospielen fördert die Gewaltbereitschaft" oder "Dieses Spiel gefährdet ihr Leben" etc. solche Warnhinweiße sind doch bestimmt sinnvoll. 
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20.12.2007 14:29 Uhr
Zitat: (Original von AurionKratos am 19.12.2007 15:36)
Afaik dürfen die es nicht verbieten, da das dann 100%ig Zensur wäre, was in Deutschland verboten ist. Steht afaik sogar im Grundgesetz.



Grüße, Aurion
Woran sich afaik schon längst nicht mehr dran gehalten wird nicht unbedingt auf das Problem Spiele bezogen sondern allgemein. Die Zensierung, Indizierung, Beschlagnahmung etc. ist schon eine "gemilderte" Form von Zensur.
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20.12.2007 13:56 Uhr
Zitat: (Original von Devo16 am 19.12.2007 16:30)
Warum besteht das ganze Cover nicht gleich aus dem Symbol ... "Spielen kann seine Mitmenschen tödlich enden"?.

Weil der Satz ganz einfach keinen Sinn ergiebt. 
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20.12.2007 13:41 Uhr
In einigen Geschäften werden Spiele ohne Jugendfreigabe in Folie eingeschweißt, auf denen ein riesiger "VORSICHT, AB 18"-Aufkleber bappt. Das reicht doch allemal und verunstaltet nicht das Cover!
Aber inzwischen will ich mich darüber gar nicht mehr aufregen. Spiele kaufe ich ganz einfach nicht mehr in Deutschland, bin bereits bei okaysoft.de (Importhändler) Stammkunde.  
Was sich dank dieses Beschlusses ändern wird: Nun werde ich nicht einmal mehr Spiele für 0-16 Jahren in Deutscher Fassung kaufen.