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Kinox.to und Megaupload: GVU prüft Haftungsprivileg für Host-Provider

30.01.2012 12:02 Uhr
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Nach dem Megaupload-Fall und der Festnahme von Kim "Dotcom" Schmitz reagieren erste File-Hoster mit der Streichung ihrer Bonus- und Prämienprogramme für aktive Uploader. Die GVU fordert jetzt, die Beweislast für das Verhältnis von Regal und Ausnahme in die Hände der Host-Provider zu legen.

Nach Megaupload-Festnahme: GVU fordert Umkehr der Beweislast für Regel-Ausnahme-Verhältnis der Host-Provider. Nach Megaupload-Festnahme: GVU fordert Umkehr der Beweislast für Regel-Ausnahme-Verhältnis der Host-Provider. Viele File-Sharing-Webseiten haben nach der Festnahme von Kim "Dotcom" Schmitz ihr Angebot restrukturiert. Während Dienste wie kinox.to oder Megaupload mit Bonussprogrammen aktive Uploader belohnten, haben einige File-Hoster inzwischen die Prämienangebote deaktiviert. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) fordert deshalb ein Prüfung des Haftungs-Privilegs für Host-Provider. Derzeit muss der Anbieter lediglich nach einem Hinweis durch Dritte illegale Angebote entfernen. Laut GVU verzeichnen File-Sharing-Provider ohne Prämienprogramme für Uploads derzeit einen spürbaren Rückgang der Nutzer.

Anbieter, die weiterhin solche Bonus-Programme für aktive Uploader unterstützen, verzeichnen weitaus weniger Rückgänge in Sachen User-Zahlen. GVU-Geschäftsführer Leonardy fordert deshalb eine Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses in Sachen Beweislast für Anbieter mit Belohnungssystem. Unter den Angeboten bei Megavideo, kinox.to und Co. seien nur die wenigsten Inhalte autorisiert. Ein kontinuierlicher Nachschub an Raubkopien sei laut GVU die Voraussetzung für hohe Nutzerzahlen der File-Hoster-Seiten. Die Betreiber dieser Seiten generieren riesige Werbeeinahmen mit illegalen Inhalten.

"Die Regel ist, dass es sich bei den für die Massen attraktiven Inhalten um Kinofilme, TV-Serien und Games handelt. Onkel Günters Sauerlandurlaubs-Videos ziehen jedenfalls nicht die Nutzerscharen an, die das Video für die Werbevermarktung wertvoll machen und für die deshalb ein Host-Betreiber Geld hinlegt." Demzufolge spekulieren Host-Provider auf das Hochladen von illegalen Filmen und Musik-Dateien durch die Belohnung von regelmäßigen Uploads durch Nutzer. Die Bildung einer Ausnahme soll laut Leonardy vom Host-Provider selbst dargelegt werden.

Redakteur
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30.01.2012 12:02 Uhr
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Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
31.01.2012 09:32 Uhr
File Hoster sind idr. nicht illegal. Es sind die Benutzer die da illegalen Schmund drauf vertreiben. An sich wäre dann ja sogar eine "Cloud" auch illegal, omg!!!!
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 1
30.01.2012 16:48 Uhr
Erhoffen die sich wirklich steigende Umsatzzahlen in der Filmbranche und ähnlichen Gewerben, wenn jetzt blindlings alles verboten wird, was nicht zu hundert Prozent ne weiße Weste trägt?
Ich mein, ich weiß von mir, dass ich sicherlich nicht plötzlich anfangen werde, DVDs oder gar Blurays…
Community Officer
Bewertung: 0
30.01.2012 16:07 Uhr
muss man für sowas auch noch (indirekt) werben? Ich halt gar nix von solchen illegalen Upload-Seiten