Alone in the Dark erhält keine Jugendfreigabe
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hatte die Gelegenheit, Alone in the Dark näher zu beleuchten. Die Fassung für Xbox 360 wurde seziert und Ataris Titel erhielt das Prüfsiegel "keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG". Somit darf Alone in the Dark in Deutschland ausschließlich an Volljährige verkauft werden.
Ein Hinweis auf eine deutsche Version gibt es nicht, somit erscheint das Grusel-Game ungeschnitten. Die Fassungen für PlayStation 3, PC, Wii und PlayStation 2 dürften die gleiche Einstufung von der USK erhalten, da keine gravierenden Versionsunterschiede bekannt sind.
Und hey, keine Beschwerden.
Besser als wenn es verboten wird.